90 % der Achsen des Wagenzuges müssen gebremst sein

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Hallo,

in den letzten Tagen habe ich vermehrt Fahrpläne mit dem Hinweis "Mindestens 90 % der Achsen des Wagenzuges müssen gebremst sein" im Fahrplankopf zwischen die Finger bekommen. Auch bei bekannten Fahrplanlagen, welche bislang nicht diesen Hinweis trugen. Hat sich Softwaretechnisch bei DB Netz was verändert, gab es eine mir nicht zu Ohren gekommene Regelwerksänderung oder hat das mit dem Herauslösen der 408-Abschnitte 0311 und 0312 zu tun?

Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser Hinweis, wie in der alten 408 dargestellt, eine Vereinfachung für das Zugpersonal bedeutet, so dass unter bestimmten Umständen keine Wagenliste (408.0311 alt) und der Bremszettel nur vereinfacht ausgefüllt werden muss (408.0312 alt)? Wie verhält es sich bei nicht ausgerechneten Bremshundertstel mit der Zugdateneingabe bei der PZB?
Oder ist das ganze dennoch eine Muss-Regelung, so dass der Zug bei weniger als 90% gebremsten Achsen nicht verkehren darf, eine Fahrplanabweichung oder ähnliches erhält?

 

Wer bestimmt, für welche Züge und für welche Strecken Fahrpläne mit diesem Hinweisen erstellt werden können?

Danke und Gruß

Kommentare

Bild des Benutzers Sascha Pitsch

90 %

Diese Vereinfachung gilt in der Regel für regionale Übergaben von kleineren Bahnhöfen und Anschlüssen zum nächst grösseren Bahnhof. Langläufe werden diesen Zusatz wohl eher kaum erhalten.

Eingabe PZB:

"Bei Zügen, in deren Fahrplan eingetragen ist

„Mindestens 90 % der Achsen des Wagenzuges müssen gebremst sein“,

gelten die im Fahrplan angegebenen Mindestbremshundertstel als im Zug

vorhanden, wenn mindestens 90 % der Achsen des Zuges gebremst sind."

(Quelle: 408.0341 Abs. 3 (1) b) 2.)

 

Demnach sind die ebenso angegebenen Mindestbremshundertstel in der PZB einzugeben.

 

 

Hat der Zug weniger als 90% gebremste Achsen müssen Wagenliste und Bremsberechnung nach den bekannten Regeln erstellt werden.

"(2) Wenn im Fahrplan angegeben ist „Mindestens 90 % der Achsen des Wagenzuges müssen gebremst sein",

ggf. mit dem Zusatz „Bei einem Gewicht des Wagenzuges von mehr als 800 t müssen Bremshundertstel ausgerechnet werden“,

müssen Sie eine Wagenliste nur führen, wenn

- das geschätzte Gewicht des Wagenzuges größer als 800 t ist oder

- nach Abschluss der Zugbildung weniger als 90 % der Achsen des Wagenzuges gebremst sind."

(Quelle: 408.8311 Abs. 2 (2) )

 

"(2) Für Züge, in deren Fahrplan eingetragen ist „Mindestens 90 % der Achsen des

Wagenzuges müssen gebremst sein“, ggf. mit dem Zusatz „Bei einem Gewicht des

Wagenzuges von mehr als 800 t müssen Bremshundertstel ausgerechnet werden“,

und bei denen das Gewicht des Wagenzuges nicht größer als 800 t ist, müssen

Sie zunächst nur die Zeilen 3, 7, 14 und 15 ausfüllen. Ist die Zahl in Zeile 14 mindestens

so groß wie die in Zeile 15 ermittelte Zahl, müssen Sie auch die Zeilen 16

und 31 ausfüllen. Ist die Zahl in Zeile 14 kleiner als die in Zeile 15 ermittelte Zahl,

müssen Sie nach Modul 408.8311 Abschnitt 2 Absatz 2 eine Wagenliste führen

und die Angaben im Bremszettel nach den Regeln in Absatz 3 eintragen."

(Quelle: 408.8312 Abs. 5 (2))

Absatz 3 führe ich jetzt hier nichtmehr auf. Den kann man selbst nachlesen ;)

 

Ich denke mal, dass Züge, die diesen Zusatz erhalten bereits bei der Fahrplanbestellung so bestellt werden.