Befehl beim Zurücknehmen eines Hauptsignals
Hallo zusammen!
Es soll zukünftig folgende Regelung geben:
Wird die Zustimmung zur Fahrt (Hauptsignal) zurückgenommen (auf Halt stellen), soll ein Befehl erforderlich sein, um dem Tf mitzuteilen, dass er tatsächlich stehen bleiben muss.
Abgesehen davon, dass ich, bevor ich einem Zug das Signal zurücknehme, mit diesem sprechen muss, interessiert mich, wie es zu dieser Regelung kommt und welcher Sinn in dieser Regelung besteht.
Fährt ein Zug gegen ein Halt zeigendes Signal an, ist dieses doch regelwidrig - egal, ob das Signal vorher auf Fahrt stand oder nicht.
Warum, so ist die nächste Frage in diesem Zusammenhang, darf ich diesen Befehl nur durch einen anderen Befehl zurückziehen?
Ich freue mich auf eine erklärende Antwort.
Vielen Dank.
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Kommentare
War schon mal Thema
Hallo, GF
diese Frage hatte ich schon mal gestellt und Herr Enders hat sie hier schon beantwortet. Such mal nach diesem Beitrag:
"Modul 408.0458 im Entwurf der Bek. 10 zur Ril 408"Hoffe geholfen zu haben
Thomas