Hersteller stärker in der Pflicht

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), das Ende August im Bundeskabinett beschlossen wurde, werden die Hersteller von Zügen künftig per Gesetz stärker in die Verantwortung genommen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung soll die beschlossene Änderung Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.

„Wir brauchen gute und leistungsfähige Züge in ausreichender Zahl für einen flächendeckend guten Schienenverkehr in Deutschland. Künftig werden die Hersteller ihren Teil der Verantwortung für die Sicherheit und Qualität ihrer Züge tragen. Das wird für bessere Züge sorgen und den Herstellungsprozess beschleunigen,“ sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer.

Auch der Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) begrüßte die Änderung des AEG: Die vorgenommene Neufassung des Paragraphen 4 regele die veränderte Verantwortungsverteilung im Eisenbahnsektor. Nach der neuen Gesetzesformulierung seien die Schienenfahrzeughersteller dafür verantwortlich, ein sicheres Produkt für die Inbetriebnahme dem Eisenbahn-Bundesamt vorzustellen. Das sei seit Jahren ohnehin gängige Praxis; somit passe die nun vorgenommene genaue und lückenlose Klarstellung den gegenwärtigen Gesetzeswortlaut der Realität an, so der VDB.

Mit der Gesetzesänderung ist nach der Einführung des „Handbuchs Eisenbahnfahrzeuge“ (Deine Bahn berichtete) ein weiterer Schritt getan worden, um in Zukunft Engpässe beim rollenden Material zu beheben. Wie schnell diese Maßnahmen greifen, muss indes die Zukunft zeigen: Erst im September hat Verkehrsminister Ramsauer einen Bahn-Gipfel veranstaltet, auf dem er Vertreter der Bahn, des Eisenbahn-Bundesamtes und der Fahrzeughersteller an einen Tisch brachte. Hintergrund sind wiederholte Verzögerungen bei der Auslieferung von Nah- und Fernverkehrszügen an die Deutsche Bahn. Dadurch können für die kommende Winterperiode weniger Zugreserven aufgebaut werden.

 

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