Kennzeichung von Hauptsignalen

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Hallo,

hat jemand eine offizielle Auflistung, welche konkreten Bezeichnungen für Einfahr- Zwischen- und Blocksignale verwandt werden?

A-M für Einfahrsignale, P und N für Ausfahrsignale Q-Z für Zwischensignale usw.?

Es tauchen ja auch z.B. AR mit Ziffer bei Blocksignalen auf....

 

Danke im vorraus und Gruß

Andreas Siebert

Kommentare

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Hauptsignalbezeichnungen

Hallo Andreas,

 

wie schon gesagt, in der Regel sind die Hauptsignale so bezeichnet, wie es sein soll. Aber es gibt auch Ausnahmen.

 

Soweit ich es zurückverfolgen kann, hat nie in einer für den Tf geltenden Vorschrift gestanden, dass Signale eine bestimmte Bezeichnung tragen müssen. Dies war und ist nur in signaltechnischen Verfügungen bzw. Planungsrichtlinien festgelegt.

 

Ich gebe Dir aber darin Recht, dass man dies dann auch nicht im Unterricht vermitteln sollte. Ich habe jetzt mal in meiner privaten Bibliothek gestöbert und festgestellt, dass auch in einem von Herrn Enders als Co-Autor mitverfassten Buch "Grundlagen des Bahnbetriebs", Seite 51, in die von Dir aufgezeigte Kerbe geschlagen wird. Dort heißt es:

 

"In der Regel werden hierbei Einfahrsignale für die eine Richtung A bis E, die dazugehörigen Zsig R + Gleisbezeichnung, an dem dieses Signal steht (z. B. R 4), und die dazugehörigen Ausfahrsignale N + Gleisbezeichnung, an dem dieses Signal steht (z. B. N 4), bezeichnet. Als Merkspruch hierzu:

 

Aus Richtung Norden.

 

In der Gegenrichtung heißen die Einfahrsignale F bis M, die dazugehörigen Zsig S + ..... "

 

Ich möchte jetzt nicht weiter zitieren, aber es wäre hilfreich gewesen, in einem solchen Buch darauf hinzuweisen, dass die Bezeichnung in dieser Form keinen Ausschließlichkeitscharakter hat. Den einleitenden Zusatz "in der Regel" halte ich für zu schwach. Solche Hinweise finden sich auch noch in anderen Büchern, aber das sind Bücher für Techniker und nicht für Betriebler, da halte ich das eher für unproblematisch.

 

Welche Gefahr kann durch solche Aussagen entstehen? Ein Tf könnte z. B. ein Asig, das als F bezeichnet ist, als Einfahrsignal betrachten. Hinter diesem Hauptsignal könnte im Ausfahrabschnitt des Bahnhofs ein gewöhnlicher Halteplatz liegen, und nach der Weiterfahrt ist noch die Geschwindigkeitsbeschränkung des rückgelegenen Signalbegriffs zu beachten. Es ist nicht unüblich, dass hinter einem Asig noch ein Halteplatz liegt und nach der Weiterfahrt noch ablenkende Weichen befahren werden, da bei Fahrt auf Asig nicht der gewöhnliche Halteplatz, sondern die letzte Weiche im Fahrweg das weichenbereichsbestimmende Kriterium ist, auch bei einem Zwischenhalt. Bei Verwechslung mit einem Esig könnte der Tf den Halteplatz als Weichenbereichsende ansehen.

 

Hier kommt aber wieder das Yen-Zeichen ins Spiel, welches eigentlich jedem Tf, der sich unkundig fühlt, ins Auge springen sollte. Außerdem: Wenn der Tf ein Asig irrtümlich für ein Esig hält, was an sich schon weit hergeholt ist, dann müsste er sich für die Abfahrt an einem Halteplatz, der hinter dem Asig liegt, auch die Frage nach der Zustimmung zur Abfahrt stellen. Tatsächlich benötigt man bei Halteplätzen hinter Asig keine Zustimmung mehr, aber wenn der Tf von einem Esig ausgeht, müsste er folglich ein weiteres Signal erwarten.

 

Was will ich damit sagen? Selbst wenn der Tf einem Signal auf Grund der Bezeichnung eine falsche Funktion zuordnet, so müssen doch weitere Gesichtspunkte (und Fehleinschätzungen) hinzu kommen, die eine Verwechslung ermöglichen.

 

Meine abschließende Meinung ist, dass auf Grund der Tatsache, dass auf fast jeder (alten) Strecke eine Abweichung von der üblichen Bezeichnung der Hauptsignale festzustellen ist, dem Tf die Bezeichnung am besten erst gar nicht bekannt gemacht wird, damit er auch nicht in die Verlegenheit gerät, aus der Bezeichnung der Hauptsignale auf die Funktion schlusszufolgern.

Du kannst dies ja mal in Deinem Bereich ansprechen, damit die Lehrgangsunterlagen entsprechend angepasst werden. In diese Unterlagen sollte zumindest der Hinweis rein, dass man sich auf die Bezeichnung der Signale nicht immer verlassen kann und darf.

 

Du kannst ja mal gedanklich eine konkrete Situation konstruieren, die ein echtes gefährliches Ereignis darstellt.

 

Halte mich auf dem Laufenden.

 

Gruß Loklenker

 

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Bezeichnung von Hauptsignalen

Hallo Loklenker, 

danke Dir für die Antwort.

Gut, ein F als Ausfahrsignal führt ja Gottseidank nicht zu betriebsgefährdenem Handeln, selbst bei Fehlinterprätation.

Anders wäre es wohl bei einem Einfahrsignal....

Ich denke mir halt nur, das man dem Lokführer nicht nur aus der Streckenkunde und dem Fahrplan Anhaltspunkte geben sollte. Zumal man an der Streckenkunderichtlinie ja eh drehen möchte. 

Denn so könnte z.B. ja das Yen Zeichen im Fahrplan falsch gedruckt sein, richtig?

Also halte ich die Orientierung anhand von Signalbezeichnungen durchaus für Sinnvoll.

 

Übrigens habe ich keinen Zugriff auf die 819. (oder gibts die auch bei DBs als Download?)

 

Gruß bis dahin

Andreas

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Einstufung der Hauptsignale

Hallo Andreas,

 

grundsätzlich bin ich der Meinung, dass ein Tf die Funktionen seiner Hauptsignale aus der Streckenkunde heraus kennen sollte. Darüber hinaus wird ihm jedes Einfahr-, Zwischen, Ausfahr- und Blocksignal in seinem Fahrplan mit dem Hinweis Asig, Esig, Zsig, Bksig, Sbk, jeweils mit dem Standort auf 100 m gerundet, angezeigt. Dies betrifft schon mal alle Hauptsignale an durchgehenden Hauptgleisen. Vor zehn Jahren war das noch anders, da waren nicht alle Signale in den Fahrplänen, so z. B. bei vielen kleineren Bahnhöfen, die nur Esig und Asig, aber keine Zsig hatten. Ich denke, anhand der heutigen Fahrpläne sollte jeder Tf die Funktion eines Hauptsignals ableiten können. Bei Bahnhöfen mit mehreren Bahnhofsteilen wird sogar zusätzlich "Esig Hannover Hbf" angegeben. Wenn im Fahrplan steht: "km 99,5 Esig", welcher Zweifel soll dann noch aufkommen? Lediglich Hauptsignale innerhalb von Bahnhöfen, die nicht an durchgehenden Hauptgleisen stehen, sind im Fahrplan nicht genannt. Aber hier kann der Tf aus dem Umstand, dass diese noch vor dem Asig stehen, ableiten, dass dies noch keine Ausfahrsignale sind.

 

Bei Streckenverzweigungen, wo Hauptsignale unterschiedliche Signalfunktionen haben können, wird in den VzG-Streckeübergängen sogar die für die jeweilige Fahrt zutreffende Funktion angegeben.

 

Tatsächlich waren einige Yen-Zeichen in der Anfangszeit falsch im Fahrplan angegeben, in einigen Fällen sogar zu früh. Auf entsprechende Hinweise seitens der Lokführer hat man beim Netz aber die Hausaufgaben gemacht, und die Fehler teils sofort per La-Berichtigung korrigiert. Natürlich kann man die Induvidualitäten immer mehr verästeln, aber im Grunde halte ich die derzeitige Kennzeichnung von Signalen im Fahrplan für ausreichend. Ich war schon mehrmals ohne Streckenkunde unterwegs (bei kurzfristig notwendig werdenden Überführungsfahrten) und habe mich anhand der Fahrplanunterlagen gut zurechtgefunden. 

 

Im Übrigen stelle ich mir gerade die Frage: Wenn die Lage des Yen-Zeichens tatsächlich falsch im Fahrplan wäre, würde dann eine eindeutige Einteilung der Hauptsignale in ihre Funktion anhand der Signalbezeichnung dieses Sicherheitsrisiko kompensieren? Beispiel: Hinter dem Asig P12 des Bahnhofs XY ist das Yen-Zeichen 400 m zu früh eingetragen. Ausfahrt auf Signal Hp 2 mit 40 km/h, es werden Weichen über das Zweiggleis befahren. Würde es nun eine Vorschrift geben, die dem Tf aussagt, dass Signale mit der Bezeichnung P Ausfahrsignale sind, würde dies dann das Risiko, dass der Tf bereits ab dem Yen-Zeichen "Gas gibt", verringern?

 

Welche Antwort gibst Du Dir selbst?

 

Dies alles stellt nur meine persönliche Meinung dar!

 

Gruß Loklenker

 

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Kennzeichnung von Hauptsignalen

Hallo Loklenker,

ich stimme Dir zu, keine Frage.

Aber wenn man sich von alten Richtlinien verabschiedet, dann sollte man das nicht "klammheimlich" sondern offen gestalten.

Es existieren bei diversen Ausbildungsunterlagen (auch DB Training) hinweise auf die Bezeichnung der Signale, nach denen der TF die Funktion ableiten kann.

Also ist das nun nicht mehr so, dann halte ich das für sehr bedenklich.

Gerade ein Neuling ist mit solchen Widersprüchen doch extremst überfordert und handelt dann ggf. falsch!

 

Daher habe ich ja auch gefragt, ob es überhaupt eine offizielle Unterlage gibt, die das Thema behandelt.

Ansonsten wäre es angebracht, schleunigst darauf hinzuweisen, das Signale eben keiner Logik in der Bezeichnung folgen, aus denen die Funktion abgeleitet werden kann.

 

 

Gruß

Andreas

 

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Kennzeichnung von Hauptsignalen

Hallo Andreas,

 

ich versuche, Deine Frage zu beantworten:

 

Nach einer alten Vorschrift sind Ein-, Ausfahr- und Zwischensignale mit großen lateinischen Buchstaben zu bezeichnen. Esig für die Richtung der Kilometrierung von links nach rechts mit A bis E, für die Gegenrichtung F bis K, Ausfahrsignale in Kilometrierung mit N + Gleisnummer, Asig der Gegenrichtung mit P + Gleisnummer, Zsig in Kilometrierung mit R + Gleisnummer, in Gegenrichtung S + Gleisnummer. Nach einem Nachtrag in der alten Vorschrift sind Zwischensignale mit R (erstes Signal), T (zweites Signal) und V (drittes Signal) und der Gleisnummer zu bezeichnen, in der Gegenrichtung mit S, U und W + Gleisnummer. Blocksignale sind mit Nummern zu bezeichnen, und zwar in Kilometrierung mit ungeraden Zahlen, 1, 3 usw., entgegen der Kilometrierung mit geraden Zahlen. z. B. 2, 4, 6 usw, bei der Einmündumg jeder weiteren Strecke entsprechend mit den Zahlen der nächsthöheren Dekade.  Deckungssignale der Abzweigstellen sind entsprechend den Blocksignalen zu bezeichnen.

 

Heute haben sich die Regeln geringfügig geändert, so z. B. darf der Buchstabe I wie Ida nicht mehr als Bezeichnung  verwendet werden. Hast Du Zugriff auf die Ril 819.9001, Abschnitt 4? Fall ja, schaue mal nach (abrufbar in der ZRWD), da steht das genau drin. Andernfalls melde dich nochmals.

 

Aber eines möchte ich aus meiner Sicht als Lokführer noch anmerken: Als Tf sollte man niemals aus der Bezeichnung eines Signals auf die Funktion schließen und daraus sein Handeln ableiten, etwa wenn es um die Ausdehnung des Weichenbereichs geht. Man muss auch wissen, dass die Signale nicht ausschließlich nach diesen Regel bezeichnet sind, da diese Regeln mit ihrer Einführung nur für zukünftige Planungen gegolten haben und Bestandsanlagen nicht angepasst werden mussten (man stelle sich den Planungsaufwand vor). Auf der Strecke Westerland (Sylt) - Hamburg gibt es z. B. ein Ausfahrsignal mit der Bezeichnung F, obwohl nur Esig so bezeichnet sein sollen. Aus der Auftrennung von Bahnhöfen kenne ich Ausfahrsignale, die mit S und R bezeichnet sind, und auch das ehemalige Esig eines Bahnhofs, was jetzt ein Blocksignal ist, heißt noch A. Wichtig ist, dass die Bezeichnung am Signal mit der Bezeichnung im Stellwerk übereinstimmt, und ggf. mit dem VzG, wenn die Bezeichnung im Fahrplan genannt wird, wie dies bei Sbk´s der Fall ist.

 

Kurzum: Es ist für uns Tf schön zu wissen, wie die Signale in der Regel bezeichnet sein sollen, aber man sollte daraus niemals auf die Funktion schließen, zumal ein Signal auch je nach Fahrweg unterschiedliche Funktionen haben kann. Aus gutem Grund sind uns Tf die Bezeichnungen in keinem Regelwerk verbindlich vorgegeben.

 

Gruß

 

Loklenker