Notruf nicht eindeutig - Schnellbremsung ?

Hallo :-)
Ich habe eine Frage bezüglich Ril 408.0581 Abschn.3 (5)
Als Triebfahrzeugführer, der eine durch Notruf eingeleitete Meldung nicht eindeutig
aufnehmen oder verstehen kann, müssen Sie die Geschwindigkeit Ihres Zuges
sofort auf höchstens 40 km/h verringern und so lange auf Sicht weiter fahren,
bis sich aus der anschließenden Meldung ergibt, dass Sie nicht betroffen sind
oder bis Sie die Ursache des Notrufs mit dem Fahrdienstleiter geklärt haben.
Meine Frage bezieht sich auf das " sofort "
Ist damit gemeint, das ich per Schnellbremsung die Geschwindigkeit entsprechend
dem fahren auf Sicht verringern soll ?
Oder ist eine Reaktion per Vollbremsung genügend ?
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Kommentare
Was meint das Regelwerk?
Hallo lemans,
die Antwort von Loklenker ist korrekt. Es ist in der zitierten Passage aus Modul 408.0581 Abschnitt 3 Abs. 5 lediglich die Rede davon, dass die Geschwindigkeit des Zuges sofort auf 40 km/h zu verringern ist. Sofort bedeutet in diesem Zusammenhang "ohne schuldhaftes Zögern" und bezieht sich auf den Bremseinsatzpunkt. Jeder Triebfahrzeugführer muss dabei abschätzen, mit welcher Bremsung er die Zielgeschwindigkeit von 40 km/h am effektivsten erreichen kann, ohne dabei zum Halten zu kommen. Sollte es dennoch passieren, dass es zu einem unbeabsichtigten Halten kommt, so stellt dies dann keinen Regelverstoß dar, wenn ein Anhalten keine mögliche Zusatzgefährdung für den Zug verursacht.
Wir hoffen Ihnen damit Ihre Frage beantwortet zu haben.
Viele Grüße,
Dirk Enders
Hallo Herr Enders, Hallo
Hallo Herr Enders, Hallo Loklenker :-)
Vielen Dank für die schnellen Antworten !
Damit haben Sie mir sehr weitergeholfen , DANKE
Notruf
Hallo Lemans,
also, eine eindeutige Antwort wird Dir wohl nur der zuständige Fachautor geben können. Ich sehe es so, dass Du keine Schnellbremsung machen musst, sondern den Zug mit einer möglichst starken Betriebsbremsung auf 40 km/h abbremsen kannst. Eine einmal eingeleitete Schnellbremsung bringt Dich bei einem Zug mit Schnellbremsbeschleuniger bis zum Stillstand. Wenn Du bei einem Zug mit Schnellbremsbeschleuniger bei 140 km/h eine Schnellbremsung einleitest und selbst bei 100 km/h schon wieder auslöst, wirst Du unweigerlich zum Stillstand kommen. Dies zu vermeiden, ist gerade Sinn der Neuregelung. Güterzug: Auch hier stehst Du, nachdem Du die Schnellbremsung eingeleitet hast. Auch eine Vollbremsung wird Dich beim Güterzug je nach den Umständen zum Stillstand bringen, da die Trägheit der Luftbremse immanent ist.
Ich verstehe es so, dass sich das Wort "sofort" auf das Einleiten der Bremsung bezieht, heißt also, dass Du unverzüglich mit der Einleitung der Bremsung beginnen musst, und nicht erst, nachdem Du den Kaffeebecher ausgetrunken hast. Die Verpflichtung zur Duchführung der Schnellbremsung kann ich daraus nicht ableiten.
Wie gesagt: Nur meine Interpretation.
Gruß
Loklenker