SB zurücknehmen, obwohl Ausfahrblockabschnitt überhaupt nicht betroffen...
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
Im Grunde komme ich heute mit einem alten Hut. Allerdings hat dieser alte Hut für jede Menge Diskussion beim Unterricht gesorgt. Und aus diesem Grunde möchte ich im Forum mal den Rest der Eisenbahner- Truppe fragen. ;-)
Folgende Lage:
Auf einer zweigleisigen Strecke zwischen zwei Bahnhöfen ( eingerichtet ist Selbstblock 60 mit Gleisstromkreisen ) sind mehrere Zugfolgeabschnitte mit Selbstblocksignalen eingerichtet ( 3 Stück ). Nennen wir sie einfach mal Sbk 1, Sbk 3, Sbk 5 und den Ausfahrblockabschnitt "n".
Im dritten Zugfolgeabschnitt, also Sbk- Abschnitt 3, ist nach einer Zugfahrt eine Rotausleuchtung geblieben. Die BlAM leuchten rot und das Hauptsignal zeigt Hp0.
So, nach der RiL 408.0622; Abschnitt 1, Abs. 1a steht, dass ein selbsttätiges Blocksignal am Anfang eines Zugfolgeabschnitts zu sperren ist. Merkhinweis RP ist am betroffenen Signal anzubringen. Ist ja auch klar, da die Zugfolge an diesem Signal nun manuell zu regeln ist das Signal nicht "ungeplant" in Fahrtstellung kommen soll.
Im Unterricht wurde nun gesagt, das auch der SB am Asig der Zmst. zurückgenommen werden und die Zieltaste gemäß 408.0622; Abschnitt 1, Absatz 1b und 1c gesichert werden müssen.
Mir will das allerdings nicht einleuchten. Der betroffene Abschnitt ( Sbk 3) liegt zwei Zugfolgeabschnitte hinter dem Ausfahrsignal der Zmst. Also ist es doch problemlos möglich, anstehende Züge bis an den betroffenen Abschnitt heranzufahren, da die Blockeinrichtungen ( "n" und Sbk 1 ) bis dahin ordnungsgemäß funktioneren. Die Zugfolge wird am gesperrten Sbk 3 geregelt und da darf ich ja die Zugfahrt erst dann zulassen, wenn ich die Räumungsprüfung der Räumungsprüfstelle bestätigt bekommen habe und diese im Zugmeldebuch eingetragen ist. 408.0261; Abschnitt 1, Absatz 1a Nr.1.
Da sich das Sbk 3 sperren läßt ( Sperrmelder leuchtet ) und auch kein RpZ besteht, trifft der Passus aus 408.0244; Abschnitt 5, Absatz 5a, wonach die Zugfolge am Asig der Zmst zu regeln ist, wenn das Sbk sich nicht sperren läßt auch nicht zu.
Wenn man das so wie im Unterricht vermittelt machen würde, dann würde ich ja die Durchlaßfähigkeit der Strecke unnötig verringern und mir durch die Rücknahme des SB in meinem Bahnhof nur den Arbeitsaufwand erhöhen, obwohl dort keine manuelle Zugfolgeregelung notwendig ist.
Bitte gleist mich doch da mal auf.
MfG - exeisenbahner
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben




Neue Kommentare
vor 1 Woche 5 Tage
vor 1 Woche 6 Tage
vor 2 Wochen 1 Tag
vor 3 Wochen 6 Tage
vor 4 Wochen 19 Stunden
vor 4 Wochen 19 Stunden
vor 4 Wochen 6 Tage
vor 5 Wochen 10 Stunden
vor 5 Wochen 20 Stunden
vor 5 Wochen 21 Stunden