Vom Einheitsfrachtbrief zum Einheitsrecht auf der Schiene

Die im eurasischen Schienengüterverkehr aktiven Eisenbahnen sind im vergangenen Jahr ihrem Ziel – der Schaffung eines einheitlichen Eisenbahntransportrechts, das vom Atlantik bis zum Pazifik reicht – ein gutes Stück näher gekommen. Über den konkreten Weg dorthin besteht allerdings noch Klärungsbedarf. Das wurde auf dem Seminar „Transportrechtliche Interoperabilität im Eurasischen Eisenbahnverkehr“ deutlich, zu dem das Internationale Eisenbahntransportkomitee (CIT) und die Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD) Ende November in Basel eingeladen hatten.
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