Wichtige Frage zum Ausstellen eines Befehls

Guten Morgen,
in letzter Zeit hatte ich als Tf mehrere Befehle 2 diktiert bekommen, um an Selbstblocksignalen der freien Strecke vorbeizufahren. Dabei haben die Fdl für Spalte 1 des Befehls 2 die Abkürzung "Sbk", für Spalte 2 die Bezeichnung, z. B. "21" und, jetzt kommt der Knackpunkt, für Spalte 3 "des Bf XY" diktiert. Ich entgegnete, dass das Sbk auf der freien Strecke stehe und nicht mehr zum Bf XY gehöre. Die Fdl gaben an, dass das Sbk aber zu ihrem Stellbereich gehöre und ja irgend etwas in die Spalte 3 geschrieben werden müsse, da es ja keine andere Auswahl im Befehlsvordruck gebe.
Im Grunde hat der Fdl ja recht, irgend etwas sollte in Spalte 3 schon stehen, aber welche Art von Betriebsstelle soll man in Spalte 3 des Befehls 2 schreiben, wenn an einem Sbk vorbeigefahren wird? Ein Bahnhof ist es sicher nicht, auch wenn der Fdl eines Bahnhofs das Sbk "auf seinem Tisch" hat.
Allenfalls kommt eine Blockstelle in Betracht ("Bk"), aber nicht alle Standorte von Sbk´s haben eine Blockstellenbezeichnung, wie z. B. "Bk Musterbach". Teils stehen vier bis fünf Sbk´s hintereinander. Diese sind rein als Sbk bezeichnet, ohne Betriebsstellenname.
Die Spalte 3 in diesem Fall ganz offen zu lassen, kann auch fraglich sein, denn ich kenne eine Stelle, da steht ein Sbk 1, und keine zehn Kilometer weiter, nach einem Übergang auf eine andere Strecke, steht wieder ein Sbk 1.
Das könnte zu Verwechslungen führen.
Vielleicht liest Herr Enders hier mit und kann das Thema mal in BahnPraxis behandeln, da mit dieser Zeitschrift doch ein großer Teil der Fdl erreicht wird.
Würde mich über eine Antwort freuen, wie die Spalte 3 des Befehls 2 bei einer Vorbeifahrt an einem Sbk der freien Strecke auszufüllen ist, wenn kein Name für eine Blockstelle vorliegt.
Gruß
Loklenker
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Kommentare
Befehle für gleichlautende Sbk bei Streckenübergängen
Hallo Loklenker,
mit Ihrer Problemschilderung zeigen Sie in puncto der Systematik der Signalbezeichnungen selbsttätiger Blocksignale die Grenzen dessen auf, was nach dem derzeitigen Stand der Planungsrichtlinien des Fachbereiches LST machbar ist. Mal abgesehen davon, dass Ereignisse, bei denen es zu einer "Massenstörung" von Selbstblocksignalen kommt, die dabei auch noch vor und hinter Streckenübergängen liegen und damit oftmals verschiedenen (gestörten) Stellwerken zuzuordnen wären, extrem selten sein dürften, liefert das betriebliche Regelwerk jedoch auch für diese Fälle noch eine Möglichkeit, der eindeutigen Orientierung, für welches Signal ein Befehl 2 bei gleichlautenden Signalen nun gelten soll. Da es in der Vergangenheit wiederholt zu Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Befehlsübermittlung gekommen ist, weil z. B. Triebfahrzeugführer aufgrund mangelhafter Streckenkenntnis Signalbezeichnungen nicht eindeutig zuordnen konnten und es in der Folge zur Ausstellung fehlerhafter Befehle kam aber auch im Zuge der Schaffung eines europäisch einheitlichen Befehlsmusters, wurde der Befehlskopf mit Bekanntgabe 8 zu Ril 408 um eine Zeile erweitert. Wenn Sie in Modul 408.0411 Abschnitt 2 Absatz 5 (erster Unterabsatz) lesen, so finden Sie darin eine Regel für Fahrdienstleiter, wonach ein Befehl dem Triebfahrzeugführer oder Zugführer erst dann diktiert werden darf, wenn der Zug hält und der Triebfahrzeugführer oder Zugführer dem Fahrdienstleiter den Standort (z. B. Kilometerangabe) des Zuges gemeldet hat. Lässt der Standort der Zuges erkennen, dass ab dort ein Befehl für mehrere gleichlautende Signale im Bereich eines Streckenüberganges erforderlich wird, so liegt es in der Verantwortung des ausstellenden Fahrdienstleiters, Ihnen den Befehl zunächst nur für das erste gleichlautende Signal auszustellen. Kommt der Zug dann in der Folge vor dem nächsten gestörten gleichlautenden Signal zum Halten, so ist das vorgenannte Procedere mit Standortmeldung zu wiederholen. Dieses Vorgehen jedoch auch in einer Regel der Ril 408 zu formulieren, würde den Rahmen des Regelungsumfanges dieser Richtlinie sprengen. Vielmehr gehört das Wissen um diese verfahrenstechnische Notwendigkeit zum Systemwissen Eisenbahn, welches jeder verantwortliche Betriebseisenbahner beherrschen sollte. Die Fachschulen sind angewiesen, solche Situationen im Rahmen von Praxisfällen zu unterrichten.
Im übrigen wurde bei der Regel über die Standortmeldung im Befehl bewusst nur auf das Diktieren abgehoben, weil das Personal bei der körperlichen Aushändigung des Befehls logischerweise wissen sollte, wo sich der Zug befindet.
Wir hoffen Ihnen damit Ihre Frage beantwortet zu haben. Ich wünsche Ihnen ebenfalls noch eine gute Woche.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Enders
Führen der Spalte 3 im Befehl 2 bei Sbk
Hallo Loklenker,
wir geben Ihnen vollkommen Recht bei Ihrer Feststellung, wonach Selbstblocksignale nach den Bestimmungen in Modul 408.0121 Abschnitt 6 sog. selbsttätige Blockstellen und damit Blockstellen der freien Strecke sind. Sollte ein Fahrdienstleiter aufgrund der signaltechnischen Zuordnung dieser Signale zu seinem Stellwerk zu der Auffassung gelangen, diese Signale auch seinem Bahnhof zuordnen zu müssen, so ist dies eindeutig falsch. Falsch wäre es auch, die Spalte 3 im Befehl 2 offen zu lassen oder zu streichen. Da nach den Regeln in Modul 408.0121 Abschnitt 2 a) Blockstellen - also auch selbsttätige Blockstellen - zu den Betriebsstellen zählen, sind sie als solche auch in Spalte 3 des Befehls 2 zu benennen. Richtig wäre es demnach gewesen, wenn der Fahrdienstleiter Ihnen im Befehl 2 Spalte 1 die Angabe "Sbk", in Spalte 2 die Bezeichnung des Signals (z. B. 53) und in Spalte 3 die Bezeichnung "Bk" diktiert hätte.
Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Enders
Spalte 3 im Befehl 2
Hallo Herr Enders,
danke für Ihre Antwort. Sie schreiben, dass bei einer Vorbeifahrt an einem Sbk die Abkürzung "Bk" ohne weitere Zusätze in Spalte 3 des Befehls 2 einzutragen ist. Wie kann ein Tf ein Hauptsignal, an dem er vorbeifahren soll, eindeutig identifizieren, wenn ein Sbk mit der gleichen Bezeichnung vor und hinter einem Streckenübergang vorhanden ist und diese beiden Hauptsignale in relativer räumlicher Nähe zueinander stehen?
Die Bezeichnung von Selbstblocksignalen wird in der Regel in Streckenkilometrierung mit ungeraden Zahlen, beginnend bei 1, entgegen der Kilometrierung mit geraden Zahlen, beginnend bei 2, vorgenommen. Dadurch kann es vorkommen, dass ein Zug zwischen zwei planmäßigen Halten zwei Mal an einem Sbk 1 vorbeifährt.
Ebenso kann es sein, dass vor einem Bahnhof ein Sbk 1 aufgestellt ist, und hinter dem Bahnhof erneut, etwa wenn an diesem Bahnhof die VzG-Streckennummern wechseln. Die Bezeichnung der Sbk´s beginnt dann wieder bei 1.
Nun soll zwar nach den Regeln in Modul 408.0411 der Befehl 2 an der Stelle übermittelt werden, ab der der Befehl gilt, etwa ab einem Hauptsignal. Hierbei handelt es sich aber um eine Sollvorschrift ohne Ausschließlichkeitscharakter.
In der Praxis wird regelmäßig dazu übergegangen, die Befehle an einem planmäßigen Halt zu übermitteln. Wenn hierbei keine konkrete Verständigung stattfindet, kann es zu einer Verwechslung kommen, wenn zwei Signale in räumlicher Nähe die gleiche Bezeichnung tragen. Es ist ja gerade Sinn und Zweck eines Befehls, eindeutige Aufträge zu erteilen. Wenn das Wesentliche ohnehin mündlich erklärt wird, könnte man auf den Befehl auch verzichten.
Daher meine eingangs gestellte Frage: Wie kann der Tf ein Selbstblocksignal, an dem er mit Befehl 2 vorbeifahren soll, eindeutig identifizieren, wenn zwei Hauptsignale in räumlicher Nähe die gleiche Bezeichnung tragen? Dies vor dem Hintergrund, dass der reine Eintrag "Bk" in Spalte 3 (ohne Betriebsstellenname) nicht gerade zu einer Konkretisierung beiträgt.
Würde mich über eine Beantwortung dieser Frage freuen.
Gruß und noch schönen Sonntag
Loklenker