Zustimmung zur Fahrt durch Kennlicht

Sehr geehrtes Forum,
ich befinde mich zur Zeit in der Ausbildung zum Eisenbahnfahrzeugführer und habe Anfang des nächsten Monats meine theoretischen Abschlussprüfungen.
Im heutigen Unterricht stellte ich eine Frage, welche nicht beantwortet werden konnte.
Vielleicht kann mir hier geholfen werden.
Zur Frage:
Die Zustimmung zur Abfahrt eines Zuges durch den Fdl kann auch durch Kennlicht, sofern es die örtlichen Richtlinien erlauben, erfolgen.
Aber wie verhalte ich mich als Tf geschwindigkeitsmäßig?
Von der Logik her würde ich sagen: Fahrt mit höchstens 40km/h (unter Berücksichtigungen eventuell vorhandener La-Bestimmungen bis zum Erkennen des nächsten Hauptsignals!
Aber in der Ril 408 fanden wir keinen Passus, der dies belegt.
Wer kann mir darüber Auskunft erteilen, welche auch durch die Regelwerke gestützt wird?
Vielen Dank
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Kommentare
Geschwindigkeit bei Kennlicht???
Die Geschwindigkeit ist abhängig von der Art der Zustimmung des Fdl zur Zugfahrt. Meistens befindet sich vor oder hinter dem betrieblich abgeschalteten Signal ein für mich gültiges Signal. Habe ich dieses bereits passiert als Zugfahr, gilt die für dieses Signalbild entsprechende Geschwindigkeit durch den nachfolgenden Weichenbereich. (Auf Anhieb fällt mir da Hagen Hbf ein) Dies gilt auch, wenn ich meinen Zug noch einmal angehalten habe, z.Bsp. zwecks Ladungsaustausch.
Sollte eine Zugfahrt vor einem mit Kennlicht betrieblich abgeschalteten SIgnal beginnen oder wenden, befindet sich mit Sicherheit im Fahrweg dahinter ein gültiges Hauptsignal.
Ich frage mich jedoch warum man mit einem betrieblich abgeschalteten Signal eine betriebliche Zustimmung erteilen kann???
Ich weiss, es geht darum, wennn ich an Hp 0 angehalten werden und plötzlich ist das Signal verschwunden, darf ich dann weiterfahren? Dies sollte wohl damit bestätigt werden.Ist wohl etwas unglücklich ausgedrückt mit Zustimmung. Na ja, was soll´s. Dank den Zusatzbestimmungen ist ja alles irgendwie geregelt..Oder?
Gute Fahrt
Lukas2255
Geschwindigkeit bei Kennlicht
Hallo mlzhn,
das Kennlicht beinhaltet keine Geschwindigkeitsinformation. Du darfst ja auch bei der Einfahrt in einen Bahnhof mit voller Geschwindigkeit an einem Kennlicht vorbeifahren. So gibt es Bahnhöfe, deren Gleise durch Hauptsignale unterteilt sind, z. B. Gleis 30 Nord, Gleis 30 Süd. Einfahrt auf Hp 1, Ausfahrt auf Hp 1, dazwischen steht ein Kennlicht zeigendes Hauptsignal. Mir sind Einzelfälle bekannt, wo mit mehr als 100 km/h an solchen Kennlichtern vorbeigefahren wird. Gäbe es eine Geschwindigkeitsbeschränkung, müsste diese für alle Kennlichtfahrten gelten.
Auch bei der Abfahrt eines Zuges auf Kennlicht gilt keine Geschwindigkeitsbeschränkung. D. h., Du darfst auf Fahrplangeschwindigkeit beschleunigen. Andernfalls müsste dies unmittelbar in der Ril 408 geregelt sein, was aber nicht der Fall ist.
Gruß
Loklenker
In der aktuellen Bahn-Praxis
In der aktuellen Bahn-Praxis 01-2012 (euk-info.de) gibt es zu diesem Sachverhalt einen Fall aus der Praxis. Der zuständige Fachautor erläutert dabei die Zulässigkeit des Weiterfahrens nach Halt an einem Zsig beim Wechsel des Signalbild von Hp0 auf "Kennlicht".
Sofern sich jemand aus dem Forum mit diesem Fall schon beschäftigt hat: Gehe ich recht in der Annahme, dass bezüglich der Geschwindigkeitsbeschränkung weiterhin die Weichenbereichsregel des vorherigen Zsigs (Hp2) bis zur vollständigen Vorbeifahrt am Asig greift?
Gruß
Erfurter
anschließender WB
Hallo Erfurter, eine Interessante Frage:-)
Grundsätzlich vertrete ich die Auffassung, das das Kennlicht das Hauptsignal "verschwinden" lässt. Es wird bildlich per Kennlicht durchgekreuzt und ist somit für die bestimmte Zugfahrt nicht existent. Somit gilt eine am Esig gezeigte Geschwindigkeit bei durchfahrenden Zügen bis zu dem Hauptsignal, welches als nächstes einen Fahrtbegriff zeigt.
Einfahrt auf Hp2 - Zsig auf Kennlicht - Asig Fahrplan = 40km/h ab Esig bis zum Asig (Beispiel).
Umgekehrter Fall
Auch wenn es nur annähernd zum Thema passt, wie sieht denn die Vorgehensweise aus wenn das Zwischensignal (Überholung)einen Fahrtbegriff (z.B. Hp1+Zs3 KZ 8) zeigt und das danach folgende Ausfahrsignal Kennlicht zeigt?
Gilt dann der Anschliessende Weichenbereich bis zu diesem betr. abgeschalteten Ausfahrsignal?
Oder gilt er bis zum nächsten Hauptsignal (SBK auf der Strecke, Kann durchaus mehrere KM entfernt sein)?
Oder gilt er bis zum Ende des Weichenbereichs des betr. abgeschalteten Ausfahrsignals)?
Anderes Beispiel:
Am Bahnsteigende steht ein Zwischensignal. (Hp2 (40 km/h)). Das Ausfahrsignal im selben Gleis weiter vorne zeigt Kennlicht.
Im Buchfahrplan steht A60.
Darf ich ab dem betrieblich abgeschalteten Asig 60 km/h fahren?
Oder darf ich das bereits direkt bei Abfahrt fahren? (Zsig wird zu Asig?)
Oder darf ich in diesem Fall nur 40 fahren, und wenn ja, wie weit?
Vom Verstand her bin ich mit 40 abgefahren bis zum Ende des regulären Weichenbereihs des abgeschalteten Ausfahrsignals.
Auf meine Frage warum der Fdl nicht das Zwischensignal abschaltet und das Asig auf Hp2 sagte er, das ginge nur bei Durchfahrt, nicht aber bei beginnenden Zügen.
Ist diese Vorgehnsweise irgendwo geregelt bzw. nachlesbar?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten :)
Sascha
Asig auf Kennlicht
Hallo Sascha,
siehe Seite 77, diese Frage beschäftigt schon lange die Kollegen:
http://www.euk-info.de/fileadmin/PDF_Archiv/BahnPraxisB/Archiv_2002/BahnPraxisB_08-2002.pdf
Die vor zehn Jahren im letzten Absatz dieses Beitrags (vollmundig) angekündigten Einträge im Fahrplan sind nie Realität geworden.
Gruß
Loklenker
Von 40 km/h abweichende Geschwindigkeiten
Hallo Sascha,
ich versuche, zu Deiner zweiten Frage nach etwas beizusteuern, da ich gestern wenig Zeit hatte. Von 40 km/h abweichende Fahrplaneinträge beim Signal Hp 2 dürfen nur aufgenommen werden, wenn alle Signale einer Verwendungsgruppe die höhere Geschwindigkeit zulassen, unter Berücksichtigung aller Fahrstraßen, auch Umfahrzugstraßen. Stehen also mehrere Ausfahrsignale in einer Höhe, darf der Eintrag "A 60" auf alle diese Signale angewandt werden. In der Praxis kann es vorkommen, dass Signale teils um mehrere Hundert Meter versetzt zueinander stehen. So stehen die Asig von Überholungsgleisen oft früher als die Asig an den durchgehenden Hauptgleisen. Im Fahrplan ist jedoch nur die kilometrische Lage des Asig am durchgehenden Hauptgleis angegeben. Beispiel: Asig am durchgehenden Hauptgleis in km 10,0, am Überholungsgleis steht das Asig in km 9,8. Den Eintrag "A 60" in km 10,0 kannst Du bedenkenfrei auf alle Signale dieser Gruppe anwenden, auch wenn diese versetzt aufgestellt sind.
In Deinem speziellen Fall wäre ich da aber etwas vorsichtiger. Wenn ein Bf über eine Zsig-Gruppe und nochmals über eine Asig-Gruppe verfügt, sind Einträge wie "A 60" wohl nur den Asig zuzuordnen. Asig und Zsig sind Dir getrennt im Fahrplan dargestellt. Bis ins kleinste Detail ist das nicht geregelt, aber ich würde einen Eintrag "A 60" nicht bereits auf 300 oder 400 m davor stehende Zwischensignale anwenden, auch deshalb, weil es für einen Tf keine grundsätzliche Regel gibt, wonach ein Zsig zum Asig werden kann. Das ist aber nur meine Meinung, vielleicht kann es da auch andere Ansichten geben.
Gruß
Loklenker