Zs 1 am Formhauptsignal bei Fahrtstellung?
Hallo,
folgende Frage zu einem Fall, der mir aus einer Ausbildungsguppe zugetragen wurde:
Die Frage bestand darin, wie sich ein TF verhalten muß, wenn er an einem Formhauptsignal, das Fahrtstellung zeigt das Ersatzsignal Zs1 erkennt.
Richtige Antwort sollte sein, das er gemäß den Regel für das Zs1 vorbeifährt.
Der Azubi antwortete mit "ich halte vor dem Hauptsignal an" was ich auch von mir behaupten würde.
Denn für mich wäre das ein nicht eindeutiges Signalbild. Zum einen Die Fahrtstellung des Formhauptsignals, zum anderen der Auftrag, an einem Signal Hp0 oder gestörtem Lichthauptsignal vorbeizufahren. Hallo? Hier wird aber weder Hp0 gezeigt, noch handelt es sich um ein gestörtes Lichthauptsignal. (Sicher, wenn ich die reine Aussage der 408 zugrundelege, könnte man es anders auslegen, aber das Signalbuch wird hier eindeutig!).
Allenfalls wäre es möglich, das das Signal nicht in Haltstellung gebracht werden konnte. Dann hätte mich der betreffende Fahrdienstleiter aber an der zurückliegenden Zugmeldestelle bereits per Befehl darauf hinweisen müssen und ich muß am betreffenden Signal halten (das gilt ja nach 408 611 auch für ein Zs1, das nicht gelöscht werden kann)....
Und ob er mir dann am betreffenden Signal Zs1 überhaupt noch zeigen kann, sei dahingestellt.
In jedem Fall würde/MUß ich doch erst mal anhalten!
Danke im voraus für eure Meinung und Gruß
Andreas Siebert
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Kommentare
Hallo Herr Enders, danke
Hallo Herr Enders,
danke für die Erläuterung, welche ich auch genauso aus der Vorschrift abgeleitet habe.
Gruß
Andreas Siebert
Haltstellung am Formhauptsignal nicht möglich; Signal Zs 1
Sehr geehrter Herr Siebert,
vielen Dank für Ihre Fallschilderung. Bevor wir auf die konkreten Regeln zur Vorbeifahrt an einem Fahrt zeigenden Formhauptsignal mit angeschaltetem Signal Zs 1 zu sprechen kommen, lassen Sie uns noch ein paar grundsätzliche Dinge vorwegschicken. Die genannte Kombination der beiden Signalbegriffe dürfte ein in der Praxis äußerst selten vorkommender Fall sein. Er müsste fast schon bewusst vom Bediener der Signalanlagen herbeigeführt worden sein, da das Signal Zs 1 an Formhauptsignalen ähnlich einem Lichtschalter eingeschaltet wird, dabei jedoch eine zählwerkspflichtige Handlung darstellt und somit der Nachweispflicht im Arbeits- und Störungsbuch unterliegt. Es müsste demnach eine Haltstellung des genannten Hauptsignals störungsbedingt nicht mögloich sein und der Bediener müsste zusätzlich versucht haben, die Vorbeifahrt eines Zuges durch Bedienen des Signals Zs 1 vorschriftswidrig zuzulassen. Unterstellt man all diese Verkettungen, die jedoch für eine Prüfungsfrage absolut ungeeignet erscheinen, so ist nach dem Regelwerk wie folgt zu verfahren. Wie Sie richtig feststellen, darf das Signal Zs 1 nur zur Vorbeifahrt am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal bedient werden; folglich also nicht an einem Fahrt zeigenden Formhauptsignal. Nach Interpretation der Regeln in Modul 408.0611 Abschnitt 1 scheidet ein Hauptsignal, welches nicht in Haltstellung gebracht werden kann, für die Zugfolge aus. Wird dem Bediener bekannt, dass sich ein Hauptsignal nicht in Haltstellung bringen lässt (und dies kann immer nur nach einer Zugfahrt und vor Zulassung einer weiteren Zugfahrt der Fall sein), so darf die nächste Zugfahrt am rückgelegenen Hauptsignal erst zugelassen werden, wenn der Zugfolgeabschnitt vor und hinter dem gestörten Hauptsignal auf Freisein/Räumung geprüft ist. Eine Vorbeifahrt des Zuges an dem in Fahrtstellung gestörten Formhauptsignal ohne Halt darf in keinem Falle zugelassen werden, somit erhält der nachfolgende Zug bereits am rückgelegenen Hauptsignal Befehl 11 mit dem Auftrag, vor dem gestörten Formhauptsignal zu halten. Modul 408.0611 Abschnitt 1 Abs. 2 c) sieht ausnahmslos vor, dass die Vorbeifahrt an dem in Fahrtstellung gestörten Formhauptsignal in dem von Ihnen geschilderten Fall mit Befehl 2 zuzulassen ist. Ein etwa vorhandenes Signal Zs 1 darf nicht bedient werden, wenn es sich nicht um ein gestörtes Lichthauptsignal handelt (siehe Modul 408.0611 Abschnitt 2). Sollte ein Triebfahrzeugführer trotz alledem ohne Befehl 11 erhalten zu haben, die von Ihnen geschilderte Signalkombination antreffen, so gelten die Regeln in Modul 408.0661, wonach bei nicht zweifelsfrei erkennbaren Signalbildern, diejenige Signalbedeutung anzunehmen ist, welche die größere Sicherheit bedeutet. Diese Regel gilt zunächst sehr allgemein und nicht nur auf Ihren Fall bezogen. Demnach wäre es aus Sicht des Triebfahrzeugführers theoretisch denkbar, das Signal Zs 1 als das Restriktivere aufzunehmen und ohne Halt weiterzufahren. Es gilt jedoch auch der Grundsatz, wonach Spezialregeln Vorrang vor allgemeineren Regeln haben. Wie Sie richtig feststellen, geben die Regeln des Signalbuches zum Signal Zs 1 restriktivere Vorgaben, wonach dieses Signal in Verbindung mit Formhauptsignalen nur zur Vorbeifahrt am Signal Hp 0 berechtigen. Da dieses Signal in Ihrer Schilderung nicht gezeigt wird, darf der Triebfahrzeugführer das gezeigte Signal Zs 1 nicht auswerten und muss auch ohne Befehl 11 seinen Zug vor dem gestörten Formhauptsignal anhalten und Weisung des Fahrdienstleiters einholen. Dieser wird versuchen, das Ersatzsiggnal zu löschen und die Vorbeifahrt am Fahrt zeigenden Formhauptsignal dann mit Befehl 2 zulassen.
Wir hoffen Ihre Frage damit hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Viele Grüße,
Dirk Enders