Wie muss eine Fahrplanmitteilung Übermittelt werden? Wie die La Berichtigungen?
Hallo,
in welcher Form dürfen kurzfristige Fahrplanmitteilungen gelten (z.B. bei Umleitungen, Sonderzügen) an den Tf übermittelt werden?
Konkret: Ist es möglich, so etwas als Mail auf z.B. ein Smartphone zu senden oder ist das rechtlich bedenklich?
Bisher kannte ich nur die Übermittlung per Fax auf das Fahrzeug oder halt die persönliche Aushändigung an den Tf durch das EVU, bzw. halt diktierte Fahrplanmitteilung auf den Vordruck, oder halt als Befehl 11.
Muss so ein Fahrplan nicht in Papierform auf dem Führerstand ausliegen?
Gleiche Frage stellt sich für Berichtigungen der La. Reicht da auch eine Übermittlung auf ein Smartphone????
Danke im voraus und Gruß
Andreas Siebert
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Kommentare
Fahrplan-Mitteilungen in elektronischer Form
Hallo Herr Siebert,
derzeit ist eine Übermittlung von Fahrplan-Mitteilungen, La-Berichtigungen, usw. über elektronische Medien noch nicht zulässig. Modul 408.0415 Abschnitt 2 liefert hierzu eine abschließende Aufzählung. Mit Bekanntgabe 9 zu Ril 408 ist jedoch geplant, geeignete elektronische Medien zur Übermittlung zuzulassen. Welche Medien als geeignet anzusehen sind, entscheidet dann die verantwortliche Stelle des jeweiligen Eisenbanunternehmens, i. d. R. der Eisenbahnbetriebsleiter.
Viele Grüße,
Dirk Enders